LMIV – ein Überblick

„Make it smart“ rückt beim Lesen der Verordnung definitiv in den Hintergrund. Aber genau das ist jetzt mein Ziel: Die LMIV in mehreren Blogs für euch verständlich und nahbar zu machen.

In diesem Blog möchte ich den ersten Schritt in die Erläuterung der LMIV machen. Als erstes soll es nur um den grundsätzlichen Aufbau der Verordnung gehen.

Also los geht´s!

Die Lebensmittelinformationsverordnung ist am 13.12.2014 für alle EU-Mitgliedssatten verbindlich in Kraft getreten und heißt korrekt formuliert „Verordnung (EU) Nr 1169/2011 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 25.Oktober 2011“.

Hier findet ihr die Verordnung in ihrem vollem Umfang: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:304:0018:0063:de:PDF

Wundert euch nicht über den Stand der Verordnung. Dieser ist der 22.11.2011. Das ist der Tag, wo die LMIV vom europäischen Parlament verabschiedet wurde. Die verbindliche Inkraftsetzung erfolgte erst am 13.12.2014.

Mit der LMIV wurden folgende zuvor geltende Verordnungen und Richtlinien abgelöst:
• Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung
• Nährwertkennzeichnungs-Verordnung
• Etikettierungs-Richtlinie
• Nährwertkennzeichnungs-Richtlinie

Mit der LMIV hat man eine europaweite Harmonisierung der Kennzeichnung von Lebensmitteln erreicht, nach deren die Verbraucher umfassender, aber vor allem einheitlich informiert werden sollen. Es soll also jeder Verbraucher anhand der Kennzeichnung erkennen, was er da genau kauft. Beispielsweise soll durch die Anordnung der Zutaten dem Verbraucher der mengenmäßige Anteil jeder Zutat verdeutlicht werden oder durch Hervorhebung von Zutaten, auf deren Potential Allergien oder Unverträglichkeiten auszulösen optisch hingewiesen werden.

Und damit sind wir auch schon direkt in der Verordnung. Damit ihr einen Überblick bekommt, habe ich euch mehrere Grafiken erstellt. Ich habe für mich in der Vergangenheit festgestellt, dass gerade wenn es um Gesetze, Verordnungen, Richtlinien usw. geht, eine grafische Darstellung am verständlichsten ist.

Grafiken LMIV

In meiner ersten Grafik ist die LMIV ganz grob dargestellt, ohne auf Einzelheiten einzugehen.

Vor den eigentlichen Kapiteln wird auf den ersten 6 Seiten auf die Hintergründe für die Verordnung eingegangen. Der Hauptteil besteht aus insgesamt 7 Kapiteln, welche wiederum sogenannte Artikel enthalten. Eine Ausnahme ist hier das Kapitel IV. Dieses Kapitel ist als einziges nochmal in 3 Abschnitte unterteilt, in welchen dann wiederum ebenfalls Artikel enthalten sind. Zum Schluss findet man in der Verordnung die verschiedenen Anhänge.

Die Seite 2 meiner Grafiken zeigt die Inhalte von Kapitel I bis III. Dort wird auf die allgemeinen Vorschriften sowie die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen der Lebensmittelinformationen eingegangen. D.h. in diesen ersten 3 Kapiteln findet man Begriffsdefinitionen, Zuständigkeiten sowie Zielformulierungen.

Den Hauptcontent und damit die niedergeschriebenen Vorschriften zur Lebensmittelinformation befinden sich auf Seite 3 meiner Grafik, in Kapitel IV. Und da dieser Bereich sehr komplex ist, hat man diesen nochmals in 3 Abschnitte unterteilt, welche ihr auf Seite 4 bis 6 sehen könnt.

Im ersten Abschnitt sind die grundsätzlichen Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung niedergeschrieben. Zum einen geht es um den Inhalt, also was muss wie gekennzeichnet werden und zum anderen um die Darstellung dessen, was gekennzeichnet werden muss.

Im zweiten Abschnitt geht es dann um die detailgenauen Angaben. Hierzu gehört zum Beispiel die Angabe von Allergenen. Zu diesem Thema gibt es bereit einen Blogbeitrag von mir.

Im dritten Abschnitt wird auf die Nährwertdeklaration eingegangen.

Im Kapitel 5 wird auf die Möglichkeiten der freiwilligen Informationen genauer eingegangen und in Kapitel 6 auf die einzelstaatlichen Vorschriften. Die einzelnen Artikel dazu, habe ich auf Seite 7 dargestellt.

Im 7. und letzten Kapitel sind sämtliche Bestimmung zur Durchführung und Änderung der Verordnung niedergeschrieben.

Zum Schluss sind in mehreren Anhängen verschiedene detaillierte Angaben aufgeführt. Hierzu gehört beispielsweise die komplette Auflistung aller Stoffe und Erzeugnisse, welche Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können oder beispielsweise die Darstellung der Definition zur Höhe, welche bei der Angabe eingehalten werden muss.

Damit hätten wir den reinen Aufbau der LMIV bewältigt. Dieses Grundgerüst ist notwendig, um bei den einzlenen Artikeln die Übersicht behalten zu können. Es wird in einzelnen Artikeln der Verordnung immer wieder auf andere Artikel oder Anhänge verwiesen, was ein umständliches Hin-und Herspringen zwischen den einzelnen Artikeln unausweichlich und damit aber auch schwieriger macht als es tatsächlich sein müsste. Ich hoffe, dass auch euch meine Grafiken als Gedankenstütze dienen können.

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Welcher Punkt in der LMIV interessiert bzw. beschäftigt euch momentan besonders? Wo liegt euer Augenmerk? Schreibt es mir in die Kommentare und ich werde meine nächsten Blogbeiträge danach ausrichten.

…bis zum nächsten Blogbeitrag…

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